1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen ROJ Montage Service - Bad Sanierung, Inhaber Lawand Hussein, und seinen Auftraggebern über Sanierungs-, Ausbau-, Neubau-, Außen- und Montagearbeiten, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, per Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Arbeiten nach entsprechender Beauftragung zustande. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist das jeweilige Angebot bzw. die individuelle Vereinbarung.
3. Leistungsumfang
ROJ Montage Service führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht im Rahmen des erteilten Auftrags aus. Zusatz- oder Änderungswünsche, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, können gesondert berechnet werden. Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke sowie bauseitige Voraussetzungen sind vom Auftraggeber sicherzustellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern nach Maßgabe des konkreten Angebots. Zahlungsfristen und Abschlagszahlungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
5. Termine und Ausführungsfristen
Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, nicht vorhersehbarer Lieferengpässe, Witterung, fehlender bauseitiger Voraussetzungen oder anderer nicht von ROJ Montage Service zu vertretender Umstände können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit führen.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und erforderliche Informationen rechtzeitig vorliegen. Soweit für die Arbeiten Strom, Wasser oder andere übliche Baustellenanschlüsse benötigt werden, gelten die hierzu im Angebot oder Auftrag getroffenen Vereinbarungen.
7. Abnahme
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist, hat der Auftraggeber die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Festgestellte wesentliche Mängel sind mitzuteilen. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
8. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. ROJ Montage Service ist grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und, soweit ein Mangel vorliegt, zur Nacherfüllung zu geben.
9. Haftung
ROJ Montage Service haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Eigentum an gelieferten Materialien
Soweit ROJ Montage Service Materialien liefert, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Forderung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Eigentum von ROJ Montage Service.
11. Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung gesondert. Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Unternehmer gilt, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand
August 2026

